Opfer des Verkehrsunfalls / Bildquelle: Wayhome Studio , Adobe Stock

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Innerhalb der freien Wirtschaft gehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch davon aus, dass Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit über eine volle Absicherung verfügen. Das ist leider oftmals nicht so, denn egal ob Anwärter/- in, Beamte/r auf Probe oder auch Lebzeitbeamte/- innen, in nahezu jeder beruflichen Phase sollten auch Staatsbedienstete über eine leistungsstarke Absicherung für den Fall einer eintretenden Dienstunfähigkeit verfügen.

Lebensstandard bewahren und Vorsorge treffen

Wie in allen anderen Berufsgruppen gelten auch für Beamtinnen und Beamte grundsätzliche Risiken, der bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können. Statistisch gesehen scheiden rund 25 Prozent der Staatsbediensteten bereits vor dem Erreichen der Pensionsgrenze aus dem aktiven Berufsleben aus. Um die Arbeitskraft abzusichern und den bisherigen Lebensstandard halten zu können, ist eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit also auch für Beamte/- innen zwingend erforderlich. Am Versicherungsmarkt gibt es viele Angebote für den Bereich der Berufsunfähigkeit, doch für Beamte/- innen ist es wesentlich, dass eine vorsorglich abgeschlossene Police eine grundsätzliche Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die dem besonderen Status der Beamten/- innen gerecht wird und eine Leistung sicherstellt.

Klauseln und Formulierungen sind besonders zu beachten

Die von den Versicherungsunternehmen angebotenen Vertragsoptionen im Bereich der Dienstunfähigkeit unterscheiden sich nicht nur in ihrem Leistungsumfang, sondern vor allem sind die entsprechenden Formulierungen des genauen Wortlautes der Dienstunfähigkeitsklausel entscheidend. Bei einigen Absicherungsangeboten mit umfassender und leistungsgerechter Klausel ist eine Berufsunfähigkeit der Beamten und Beamtinnen des öffentlichen Dienstes dann gegeben, wenn diese durch die Bestätigung einer allgemeinen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden müssen. Bei derartigen Vertragstarifen wird die Berufsunfähigkeit mit dem Eintritt der Dienstunfähigkeit zumeist unkompliziert und zügig anerkannt, sodass die Leistungen durch einen Nachweis über die Versetzung in den Ruhestand sowie das hiermit verbundene amtsärztliche Untersuchungsergebnis gewährleistet werden.

Des Weiteren ist darauf zu achten, ob die vorhandenen Klauseln Leistungen einschränken und für welche Berufsgruppen diese Gültigkeit haben. So können Anwärter oder auch Beamte auf Probe zum Beispiel auch ohne eine Rentenzahlung aus dem Dienst ausscheiden und müssen sich über die gesetzliche Rente nachversichern. Das Hauptaugenmerk einer komplexen Absicherung besonders für junge Beamte/- innen sollte zudem auf einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsklausel im Berufsunfähigkeitstarif liegen, welcher keine zeitlichen Beschränkungen aufweist und über die zielführenden korrekten Formulierungen verfügt, die in Leistungsfällen zu einer sicheren Anerkennung der Dienstunfähigkeit führen. Beamte/- innen auf Probe oder auf Widerruf benötigen in der Anfangsphase ihres beruflichen Werdegangs einen erhöhten Absicherungsschutz im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit, dem einige Versicherungsunternehmen durch maßgeschneiderte Tarife oder sogar duale Kombinationsmöglichkeiten Rechnung tragen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. Pfefferminzia–Arbeitskraftabsicherung für Staatsdiener – Jeder Beamte benötigt eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit
  2. Beamtenservice–Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Sinnvoll oder nicht?
  3. Finanztip–Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung für Beamte
  4. Info-Beihilfe–Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?
  5. News4Teachers–Das kleine Einmaleins der Dienstunfähigkeits-Absicherung für verbeamtete Lehrkräfte
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