Zuletzt aktualisiert am 27.03.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In der heutigen Zeit würden vermutlich nur die Hartgesottenen mit den Lehrern tauschen wollen. Seit Jahren berichten diese vom immer respektloseren Verhalten ihrer Schützlinge. Vielen Jugendlichen mangelt es nachweislich an Respekt vor den Bildungsbeauftragten. So ist es oftmals nur eine Frage der Zeit, bis auch dem geduldigsten Lehrer die Hutschnur reißt. Lehrer dürfen und sollen ihre Schüler disziplinieren, aber die Strafen müssen verhältnismäßig sein. Notfalls können Eltern sogar Widerspruch gegen Disziplinarmaßnahmen einlegen.
Angemessenheit als Kriterium
Generell wird den Lehrkräften bezüglich Disziplinarmaßnahmen nur bedingt freie Hand gelassen. Jedes Bundesland handhabt dieses Thema etwas anders. Selbstredend sind in allen Bundesländern körperliche Strafen strikt untersagt. Ebenso dürfen keine entwürdigenden Maßnahmen wie das „in der Ecke stellen“ angewandt werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium spielt natürlich die Angemessenheit der Bestrafung. So kann ein Schüler beispielsweise nicht von der Schule geworfen werden, nur weil er Müll im Klassenzimmer liegen lässt. Generell sollen solche Maßnahmen zu Änderung des Fehlverhaltens und nicht zur Strafe per se dienen.
Eltern können widersprechen
Derzeit verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb von Schulen immer mehr zu Gunsten der Eltern. Diese erlangten in den vergangenen Jahren durch Elternbeiräte und Reformen immer mehr Mitspracherechte. Wie beispielsweise bei der Entscheidung, auf welche Schulform das eigene Kind nach der Grundschule gehen soll. Bis vor ein paar Jahren lag die Entscheidung noch beim Lehrer, doch mittlerweile haben die Eltern das letzte Wort. Auch bei Disziplinarmaßnahmen mischen sich die Eltern immer mehr ein. Widersprechen die Eltern der auferlegten Maßnahme, tritt diese zunächst nicht in Kraft und wird vorerst aufgeschoben. Im schlimmsten Fall entscheide ein Richter über die Angemessenheit der Strafe. Im Regelfall wird dies jedoch intern über eine Schulkonferenz geregelt.
Lehrer in NRW der Freiheitsberaubung beschuldigt
Wie ein prekärer Fall in einer sechsten Klasse in Nordrhein-Westfalen zeigt, können Lehrer für unverhältnismäßige Strafen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Lehrer der Klasse steht nämlich derzeit wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor Gericht. Angeblich eskalierte eine Musikstunde, weil die Schüler unkonzentriert und laut waren. Daraufhin musste ein Text abgeschrieben werden, der am Ende der Stunde abgegeben werden musste. Der Lehrer setzte sich kurz vor Unterrichtsschluss an den Ausgang und die Schüler sollten nacheinander ihre Aufgaben abgeben. Hierbei hatte es ein Schüler wohl besonders eilig und drängelte, woraufhin er vom Lehrer wieder zurück in die Reihe geschoben wurde. Aufgrund dieser körperlichen Konfrontation und diversen Schilderungen von Mitschülern, wurde der Lehrer angeklagt und wartet derzeit noch auf einen Urteilsspruch.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- welt.de – Es begann als ganz normale Unterrichtsstunde…
- t-online.de – Wann Widerspruch gegen Strafen eines Lehrers möglich ist
- derwesten.de – Toilettenverbot, Nachsitzen, Handy wegnehmen: 20 Dinge, die Lehrer (nicht) dürfen
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